Kostenbeispiel, Einfamilienhaus, DIN-gerechte Bauweise:
Wenn die Bausumme z. B. 300.000 € beträgt, so liegt das Architektenhonorar bei ca. 30.000 € und die Kosten für sichere Qualität am Bau durch Sachverständigenüberwachung bei ca.:
8-10 Std. je 115,-- € zzgl. 19 % MwSt. bei ca. 1400 €
Dies sind nur ca. 0,46 % der Bausumme!
Dieser Preis beinhaltet:
- Erstberatung mit Kauf-, Bau- und Werksvertragsbearbeitung
- Sachverständigenbegehung bei Kellerbau
- weitere Sachverständigenbegehung bei Rohbauerstellung, einschl. Dach
- Begehung bei Einbau der handwerklichen Gewerke, einschl. Fenster und Türen
- Endabnahme
Im übrigen ist das Honorar des Bausachverständigen nicht von der Bausumme abhängig.
Der BÜV-Sachverständige bringt neutrale Leistung bezogen auf das Objekt, er bleibt parteifrei und kann jeder Zeit gerichtlich vereidigt werden.
Abnahmeleistungen:
In den Leistungen sind
jeweils, wenn nötig, die
Einarbeitung in den Kaufvertrag, die Baubeschreibung und die Plangenehmigung enthalten.
Die Abnahme einer Eigentumswohnung mit ca. 90 qm
dauert durchschnittlich 3,5 Stunden.
Bei einem Einfamilienhaus mit Garage und ca. 160 qm Wohnfläche beträgt der
Zeitaufwand ca. 5,5 Stunden.
Für eine Eigentumswohnanlage mit ca. 10 Wohneinheiten
incl. Tiefgarage ist ein Zeitaufwand von ca. 7 Stunden zu veranschlagen.
Teilungserklärung:
Hierbei ist die Erfassung von üblichen Fertigstellungsmängeln,
welche die Abnahme nicht behindern im aufgezeigten Zeitrahmen enthalten. Soweit Mängel, welche keine Abnahme zulassen
festzustellen sind, ist der Verursacher der Mängel mit dem hierfür entstehenden Kostenaufwand der Mängelbeseitigung
und der Sachverständigenkosten heranzuziehen.
Für den Bauherreen und Auftraggeber liegt der Kostenaufwand also
immer im unteren Bereich.
Für den Eigentums-, Haus- und Wohnungskäufer bietet sich die Möglichkeit, mit Kaufvertragsabschluss die Herstellungsüberwachung
und die rechtsgeschäftliche Abnahme durch unsere Organisation einzusetzen.
Somit haben Sie sich einen notariell eingesetzten Sachverständigenschutz gebildet, und das, wenn möglich zu Lasten des
Verkäufers.
Das wichtigste ist in allen Fällen, zuerst einen Sachverständigen zu fragen; dies vermeidet
in jeder Hinsicht Klagen.
Je früher Sie sich für eine sachverständige Beratung entscheiden, desto weniger
Ärger am Bau steht Ihnen entgegen.
Ihr BÜV-EAB-Team
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