BÜV Bauüberwachungsverband
EAB - Allgemeine Bauüberwachungsgemeinschaft Bayern

neutral - objektiv - parteifrei


Die Leistungen des Bausachverständigen:


Beratung und Überwachung

Schon bei der ürsprünglichen Planung , ein Grundstück, ein Haus / Gebäude oder eine Eigentumswohnung erwerben zu wollen, können Risiken, Lasten und erkennbare künftige Ausführungs- oder Objektmängel verhindert werden.

Noch vor dem notariellen Kaufabschluss können Kauf- / Herstellungsprobleme erfasst und zur Änderung gebracht werden.

Nach dem notariellen Kaufabschluss überwacht der Sachverständige alle vereinbarten Kaufbedingungen, Zahlungsbedingungen (Rechnungsfreigaben) bis zur Abnahme nach der Kaufvertragsqualitäts-Verpflichtung auf Bauverpflichtung und Einhaltung der Normen.

Dabei ist zu unterscheiden ob es sich bei der Bau-Kauf-Vertrags-Verpflichtung um:

  • Normale DIN-Gerechte Kaufvertragsbedingung zur Grundstücks / Haus oder Eigentumswohnungsverpflichtung oder

  • Gehobene Qualitätsbestimmung oder

  • Luxus-Ausführung

handelt.

Denn gerade hier liegt die zweifelhafte Möglichkeit seitens des Verkäufers, des Lieferanten oder des Bauträgers, variabel zu handeln.


Dem Rechtsstreit wäre damit Tür und Tor geöffnet.



Und genau dies gilt es von vorn herein durch Einschaltung eines Sachverständigen zu vermeiden. Denn Baumägelprozesse gestalten sich als langwierig und sind durch Hinzuziehung von Gerichtssachverständigen und Prüfinstituten sehr teuer.

Die laufende Bauüberwachung durch den Sachverständigen verhindert Ausführungsmängel und verdeckte Mängel und sichert die Herstellung der notariell vereinbarten Qualität durch sachverständige Beratung vor Ort.

Ein neutrales, parteifreies Zusammenwirken zwischen dem Auftraggeber als Käufer / Bauherr und dem Auftragnehmer als Verkäufer ist in jedem Fall durch den BÜV-Sachverständigen gewährleistet.

Die Übergabe / Übernahme nach VOB (Verdingungs-Ordnung-Bauhandwerk) oder BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erfolgt unter sachverständiger Begleitung bis zur restlosen vertragsgerechten Herstellung.

Das Risiko, ohne sachverständige Begleitung beim Grundstückserwerb oder Eigentumswesen mindere, mangelhafte Qualität und damit Folgeschäden geliefert zu bekommen ist mittlerweile leider enorm.

Der Kostenaufwand für den Einsatz eines parteifreien BÜV-Sachverständigen ist gemessen an möglichen Schäden, Bauzeitenverzug und Minderqualität im Vergleich zu den herrschenden Kaufpreiskosten gering (Beispiel).





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Geändert am: 25.01.2008